Unter den Begriff `Ästhetische Chirurgie` versteht man diejenigen Eingriffe, die nicht der Beseitigung einer Erkrankung, sondern der Verbesserung des äußeren Erscheinungsbildes am Körper dienen. Dabei handelt es sich in erster Linie um formverändernde Operationen, die auch laienhaft `Schönheitschirurgie`oder `kosmetische Chirurgie`genannt werden.
Die Grundlage vor jeder ästhetischen Operation liegt in der ausführlichen Beratung des Patienten durch einen Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie. Bewertet werden die Operationsfähigkeit, d.h. ob eine ästhetische Operation der gewünschten Art überhaupt durchführbar ist. Hierzu gehört auch die Abschätzung des Operationsrisikos einer Schönheitsoperation, z. B. welche Komplikationen könnten möglicherweise auftreten und wie hoch sind die Erfolgschancen. Nicht umsonst wird für diese Art von Operationen (Schönheitsoperationen) eine besonders ausführliche fachärztliche Aufklärung verlangt.
Aus diesem Grunde gibt es immer wieder die Notwendigkeit, von einer Operation abzuraten. Ganz besonders in diesem Punkt sieht die DGPRÄC eine Verpflichtung für ihre Mitglieder und fordert herausragende Qualifikationen. Der kosmetische Aspekt wird natürlich bei allen ästhetisch-plastischen Operationen mitberücksichtigt. Die Form und Funktion der jeweilig operierten Region sind immer zusammengehörend. Jede ästhetisch-plastische Operation sollte zu einem befriedigenden ästhetischen Resultat führen.
Eine gesetzlich geschützte Definition dessen, was "Schönheitschirurgie", "kosmetische Chirurgie" oder "ästhetische Chirurgie" ist, besteht nicht. Es gibt keinen "Facharzt für Schönheitschirurgie". Das ärztliche Weiterbildungsrecht kennt die "Plastische und Ästhetische Chirurgie" und die "Chirurgie" sowie die Zusatzbezeichnung "Plastische Operationen". Der ästhetische Operationen durchführende Chirurg sollte auf jeden Fall Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie sein, da er sich auf die Korrektur von Form und Funktion der gesamten Körperoberfläche bezieht. Der ungenaue und irreführende Begriff "Kosmetische Chirurgie oder Schönheitschirurg" wird gern von Ärzten benutzt, die keine fachärztliche Ausbildung haben und somit die Qualität des Operationsergebnis in Frage steht.
Die Kosten für entsprechende ästhetische oder kosmetische Operationen werden nicht von zuständigen Krankenkassen übernommen. Die genauen Kosten einer ästhetsichen Operation hängen von der Dauer und Kompliziertheit des Eingriffes ab. Ein Kostenvoranschlag wird nach der Beratung und noch vor der Operation erstellt und besprochen.
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